Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666), jeweils in der aktuell gültigen Änderungsfassung, den Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 079 – Stellplatzerweiterung Wunderland Kalkar – gefasst.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung und Erweiterung zusätzlicher Stellplatzflächen auf dem Grundstück Gemarkung Hönnepel, Flur 15, Flurstück 1.
In der Zeit vom 25.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit unter untenstehendem Link Einsicht in die Planunterlagen zu nehmen und eine Stellungnahme abzugeben.